Detailansicht

Die Kunst des Unterscheidens zwischen Recht und Gerechtigkeit

Studien zu einer Grundbedingung der Rechtsfindung, Beiträge zu Grundfragen des Rechts 18
ISBN/EAN: 9783847112983
Umbreit-Nr.: 423460

Sprache: Deutsch
Umfang: 374 S.
Format in cm:
Einband: gebundenes Buch

Erschienen am 07.06.2021
Auflage: 2/2021
€ 50,00
(inklusive MwSt.)
Lieferbar innerhalb 1 - 2 Wochen
  • Zusatztext
    • Eine gelungene Rechtsfindung setzt die juristische Kunst des Unterscheidens zwischen Recht und Gerechtigkeit voraus, denn die gerechte Lösung eines Interessenkonflikts ergibt sich nicht aus einem vorgegebenen Maßstab, sondern muss im konkreten Fall gefunden werden. Das nachzuweisen, ist Anliegen dieses Bandes. Zunächst zeigt die Untersuchung des Rechtsdenkens Otto von Gierkes, dass dieser die Denkform der Unterscheidung für die ontologische Begründung seiner rechtssystematischen Ausgangspunkte nicht durchhält. Anders steht es, wie dann zweitens dargelegt wird, mit der primär für die Grundlegung des Kirchenrechts konstitutiven theologischen Fundamentalunterscheidung zwischen Gesetz und Evangelium von Gerhard Ebeling. Diese gedankliche Alternative ermöglicht es dann auch drittens Wilhelm Henke, mit seiner säkularen Zweireichelehre die bei Gierke vermisste ontologische Rechtfertigung für die juristische Fundamentalunterscheidung zwischen Recht und Gerechtigkeit ohne Rückgriff auf die Metaphysik zu liefern.
  • Kurztext
    • Unterscheidung zwischen Recht und Gerechtigkeit - Grundbedingung jeder Rechtsfindung
  • Autorenportrait
    • <p>Prof. Dr. Albert Janssen war als Verwaltungs- und Parlamentsjurist im Dienst des Landes Niedersachsen und als Apl. Professor an der Universität Hannover tätig.</p>
  • Schlagzeile
    • Zunächst zeigt die Untersuchung des Rechtsdenkens von Otto von Gierke, dass dieser die Denkform der Unterscheidung für die ontologische Begründung seiner rechtssystematischen Ausgangspunkte nicht durchhält. Anders steht es mit der theologischen Fundamentalunterscheidung zwischen Gesetz und Evangelium von Gerhard Ebeling. Diese gedankliche Alternative ermöglicht es Wilhelm Henke, die Rechtfertigung für die juristische Fundamentalunterscheidung zwischen Recht und Gerechtigkeit ohne Rückgriff auf die Metaphysik zu liefern.