Wichtige Informationen zum Verpackungsgesetz
Verpackungsgesetz – Was so harmlos klingt hat aber durchaus gravierende Auswirkungen auch im Buchhandel. Bitte lesen Sie unsere kurze Zusammenfassung aufmerksam durch und nutzen auch den Link zur Seite verpackungsregister.org, wo Sie sich registrieren können und auch viele weiterführende Informationen erhalten.
Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten: Egal, welche Verpackung ein Unternehmen mit seinen Waren in Verkehr bringt – es muss sich bis zu diesem Zeitpunkt im Verpackungsregister LUCID registrieren. Außerdem bestehen neue Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister.
Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw.
Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot!
Als Umbreitkund*in sind auch Sie von dieser Regelung betroffen - und zwar unabhängig davon, ob Sie ein stationäres Sortiment und/oder einen Onlinehandel betreiben, Marketplaceteilnehmer*in sind und/oder unsere Fullfillment-Dienstleistungen UmbreitDirekt in Anspruch nehmen. Letztere können wir ab dem 1. Juli 2022 nur dann weiterhin für Sie ausüben, wenn uns Ihre Registrierungsnummer vorliegt.
Neben Ihrer eigenen Registrierung als Buchhandlung bzw. Einzelhandel sind Sie auch verpflichtet, Ihre Lieferanten diesbezüglich zu überprüfen. Auf verpackungsregister.org haben Sie auch die Möglichkeit, im Herstellerregister zu prüfen, ob Ihre Lieferanten registriert sind. Dies umfasst sowohl Barsortimente als auch Verlage und sonstige Lieferanten, bei denen Sie direkt bestellen. Umbreit finden Sie dort unter der Registrierungsnummer DE2021734006665.
Link zum Verpackungsregister LUCID
Quelle: verpackungsregister.org