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Die Registerpublizität im deutschen und im russischen Unternehmensrecht

Kieler Schriften für Ostrecht, Bd. 4, Kieler Schriften für Ostrecht, Bd. 4
ISBN/EAN: 9783844100679
Umbreit-Nr.: 1781106

Sprache: Deutsch
Umfang: 228 S.
Format in cm: 1.4 x 21 x 14.8
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 15.08.2011
Auflage: 1/2011
€ 55,00
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Die vertrauenswürdige Auskunft des deutschen Handelsregisters (auch: des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters) ist für die Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs von unschätzbarem Wert. Täglich wird hiervon bundesweit und aus dem Ausland in tausenden Fällen "problemlos" Gebrauch gemacht. Der Schlüssel hierfür ist das Prinzip der materiellen Registerpublizität. Auch im russischen Recht ist von einer Publizität der Unternehmensregister die Rede. Indes bezweifeln Stimmen in der Literatur ihr tatsächliches Vorliegen. Gongalo meint, dass schon in Ermangelung einer fundierten Auseinandersetzung mit dieser Materie eine funktionierende Registergesetzgebung in Russland bislang nicht gelungen sei. Kann man sich also auf die Informationen aus russischen Unternehmensregistern in entsprechender Weise verlassen? Die Arbeit stellt das deutsche und russische materielle Unternehmensregisterrecht einander gegenüber. Einem kurzen Blick in die Vergangenheit folgt eine ausführliche Darstellung und Analyse des aktuellen Rechts beider Rechtsordnungen. Die Auswirkungen des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) v. 10.11.2006 werden berücksichtigt.
  • Kurztext
    • Die vertrauenswürdige Auskunft des deutschen Handelsregisters (auch: des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters) ist für die Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs von unschätzbarem Wert. Täglich wird hiervon bundesweit und aus dem Ausland in tausenden Fällen ''problemlos'' Gebrauch gemacht. Der Schlüssel hierfür ist das Prinzip der materiellen Registerpublizität. Auch im russischen Recht ist von einer Publizität der Unternehmensregister die Rede. Indes bezweifeln Stimmen in der Literatur ihr tatsächliches Vorliegen. Gongalo meint, dass schon in Ermangelung einer fundierten Auseinandersetzung mit dieser Materie eine funktionierende Registergesetzgebung in Russland bislang nicht gelungen sei. Kann man sich also auf die Informationen aus russischen Unternehmensregistern in entsprechender Weise verlassen? Die Arbeit stellt das deutsche und russische materielle Unternehmensregisterrecht einander gegenüber. Einem kurzen Blick in die Vergangenheit folgt eine ausführliche Darstellung und Analyse des aktuellen Rechts beider Rechtsordnungen. Die Auswirkungen des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) v. 10.11.2006 werden berücksichtigt.
  • Autorenportrait
    • Friedrich-Carl Freiherr v. Gersdorff wurde 1976 in Bamberg geboren. Von 1997 bis 2002 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Passau, der Staatlichen Universität St. Petersburg (Russische Föderation) und der Georg-August-Universität Göttingen. Nach Ablegung des 1. Juristischen Staatsexamens absolvierte er das Referendariat am Oberlandesgericht Celle und legte 2005 das 2. Juristische Staatsexamen ab. Von 2005 bis 2009 arbeitete er u. a. als Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg. Gleichzeitig promovierte er bei Prof. Dr. Alexander Trunk am Institut für Osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Dr. jur. Heute ist der Autor als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Huth Dietrich Hahn Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hamburg, mit Schwerpunkt in den Bereichen Immobilienwirtschaftsrecht, Anlagenbau und Vergaberecht tätig.