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Die HOAI 2009 verstehen und richtig anwenden

eBook - mit Beispielen und Praxistipps
ISBN/EAN: 9783834897022
Umbreit-Nr.: 1615801

Sprache: Deutsch
Umfang: 199 S., 3.24 MB
Format in cm:
Einband: Keine Angabe

Erschienen am 09.08.2010
Auflage: 1/2010


E-Book
Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen
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  • Zusatztext
    • Schon kurz nach der 5. Novelle der HOAI im Jahre 1996 hatte der Bundesrat gef- dert, die Verordnung zu vereinfachen, transparenter zu gestalten und Anreize für k- tensparendes Bauen aufzunehmen. Von da an sollte es noch über ein Jahrzehnt lang dauern, bis am 18.08.2009 die neue HOAI in Kraft getreten ist. Ohne die EU- Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 umzusetzen war, hätte die 6. Novelle wohl noch länger auf sich warten lassen. Die Anpassung an das Europarecht wurde zum Spagat: Einerseits waren die gese- lich vorgegebenen Mindest- und Höchstsätze zu erhalten, andererseits kollidieren eben diese mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Dies wurde so gelöst, dass die HOAI nicht mehr für Auftragnehmer mit Sitz im Ausland gilt. Die damit v- bundene Benachteiligung inländischer Architekten und Ingenieure im Wettbewerb nahm die Bundesregierung in Kauf. Für diese richten sich die Honorare für die Flächenplanung, die Objektplanung und die Fachplanung weiterhin nach der HOAI. Zur Fachplanung gehören allerdings nur noch die Tragwerksplanung und die Technische Ausrüstung, während die übrigen Fach- genieurleistungen aus der Verordnung herausgenommen wurden und übergangsw- se in der unverbindlichen Anlage 1 geführt werden. Daneben gibt es 13 weitere Anlagen als Folge der Neustrukturierung der HOAI sowie gravierende inhaltliche Änderungen: Beispielhaft zu nennen sind die zentrale Bed- tung der Kostenberechnung für die Honorarermittlung, die alternative Möglichkeit, die Baukosten zu vereinbaren, die lineare Anhebung der Tafelwerte und die Nichtberü- sichtigung des Wertes mitverarbeiteter Bausubstanz beim Planen im Bestand.
  • Autorenportrait
    • Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon ist Architekt und von der Architektenkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Leistungen und Honorare der Architekten. Rechtsanwalt Dr. Ralf Averhaus ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.<br><br>Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon<br>Kommentierung der <br /><br /> 4-6, 17-36, 48-50, 51-54 und Anlagen 8 bis 14<br>Rechtsanwalt Dr. Ralf Averhaus<br>Kommentierung der <br /><br /> 1-3, 7-16, 37-47, 55, 56 und Anlagen 1 bis 7<br>