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Das neue Schenkungsmeldegesetz

SWK-Spezial
ISBN/EAN: 9783707312171
Umbreit-Nr.: 7934663

Sprache: Deutsch
Umfang: 128 S.
Format in cm:
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 17.07.2008
Auflage: 1/2008
€ 23,80
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Das SWK-Spezial "Das neue Schenkungsmeldegesetz" bietet topaktuell zum Inkrafttreten der Meldeverpflichtung für Schenkungen mit 1.8.2008 eine erste tiefgreifende Analyse dieser hoch komplexen Regelung. Das neue SchenkMG birgt zahlreiche Tücken und Besonderheiten in sich, die eine eingehende Befassung mit der Materie unumgänglich machen. Besonders eine vorsätzlich unterlassene Meldung kann unangenehme (finanzstrafrechtliche!) Folgen nach sich ziehen. Dieses SWK-Spezial gibt sowohl dem Meldemodell für Schenkungen als auch der Neuregelung der Besteuerung in- und ausländischer Stiftungen - samt Gesetzestext und Erläuterungen - breiten Raum und bietet somit dem Praktiker wie dem Abgabepflichtigen bestmögliche Hilfestellung. Die Onlineversion: Suche im gesamten Text Paralleles Inhaltsverzeichnis für den besseren Überblick Querverweise sind als Hyperlinks hinterlegt und damit per Mausklick erreichbar Rückverweis von zitierten Entscheidungen, Artikeln oder Gesetzen zum Text. Damit gelingt eine systematische Einordnung der zitierten Dokumente.
  • Autorenportrait
    • Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M., TEP, Steuerberater, Partner und geschäftsführender Gesellschafter der KPMG Österreich sowie Vorstand und "head of estate planning and fiscal criminal defense" bei der KPMG in Wien, ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Präsident von STEP Austria (Society of Trust and Estate Practitioners). Er lehrt betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Fachautor und -vortragender an in- und ausländischen Universitäten zu den Themen nationales und grenzüberschreitendes Estate Planning, internationales Steuerrecht und Finanzstrafrecht.