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Einheitspreisneuberechnung nach Leistungsänderungen gemäß VOB/B

Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung des novellierten Bauvertragsrechts des BGB, Juridicum - Schriften zum Bürgerlichen Recht
ISBN/EAN: 9783658368302
Umbreit-Nr.: 4980321

Sprache: Deutsch
Umfang: xxiv, 446 S.
Format in cm:
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 18.04.2022
Auflage: 1/2022
€ 99,99
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Das Wechselspiel aus einseitiger Leistungsänderung und entsprechender Mehrvergütung (Einheitspreisneuberechnung) ist ein zentrales, über Jahrzehnte eingehend diskutiertes Element der VOB/B. Das Sujet gewann mit dem 01.01.2018 neue Aktualität, als mit der Novelle des Bauvertragsrechts des BGB zahlreiche Regelungen der VOB/B zum Teil adaptiert, zum Teil abweichend in das Gesetz Einzug fanden. Konkret jenes für das BGB neue Leistungsänderungsrecht in <br /> 650b BGB und die im Verbund zu lesende Vorschrift des <br /> 650c BGB wurden nach dem Vorbild der VOB/B geschaffen. Das ohnehin nicht triviale Verhältnis der VOB/B zum BGB ist für den Bereich der Nachträge wegen Leistungsänderungen ein damit aktuelles wie praxisrelevantes Thema, zu dessen Diskussion die vorliegende Abhandlung einen Beitrag leisten soll - insbesondere mit Blick auf die AGB-Kontrolle der einschlägigen VOB/B-Klauseln und die analoge Anwendbarkeit der novellierten Paragrafen des BGB zur sog. 80-Prozent-Regelung und dem einstweiligen Rechtsschutz (<br /> 650d BGB). Zudem wird eine eigene Methodik zur Einheitspreisneuberechnung (Konsensmethode) vorgestellt.
  • Kurztext
    • Das Wechselspiel aus einseitiger Leistungsänderung und entsprechender Mehrvergütung (Einheitspreisneuberechnung) ist ein zentrales, über Jahrzehnte eingehend diskutiertes Element der VOB/B. Das Sujet gewann mit dem 01.01.2018 neue Aktualität, als mit der Novelle des Bauvertragsrechts des BGB zahlreiche Regelungen der VOB/B zum Teil adaptiert, zum Teil abweichend in das Gesetz Einzug fanden. Konkret jenes für das BGB neue Leistungsänderungsrecht in <br /> 650b BGB und die im Verbund zu lesende Vorschrift des <br /> 650c BGB wurden nach dem Vorbild der VOB/B geschaffen. Das ohnehin nicht triviale Verhältnis der VOB/B zum BGB ist für den Bereich der Nachträge wegen Leistungsänderungen ein damit aktuelles wie praxisrelevantes Thema, zu dessen Diskussion die vorliegende Abhandlung einen Beitrag leisten soll - insbesondere mit Blick auf die AGB-Kontrolle der einschlägigen VOB/B-Klauseln und die analoge Anwendbarkeit der novellierten Paragrafen des BGB zur sog. 80-Prozent-Regelung und dem einstweiligen Rechtsschutz (<br /> 650d BGB). Zudem wird eine eigene Methodik zur Einheitspreisneuberechnung (Konsensmethode) vorgestellt. Der Autor Bernhard Hartl ist Rechtsanwalt im Immobilienrecht in München.
  • Autorenportrait
    • Bernhard Hartl ist Rechtsanwalt im Immobilienrecht in München.