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Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht vom 1.Januar 2000

Historische Rekonstruktion, wichtige Neuerungen und Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit
ISBN/EAN: 9783656034728
Umbreit-Nr.: 1312155

Sprache: Deutsch
Umfang: 32 S.
Format in cm: 0.3 x 21 x 14.8
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 22.10.2011
Auflage: 2/2011
€ 17,95
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  • Zusatztext
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,6, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, welches am 15. Juli 1999 ausgearbeitet worden war und schließlich zum 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurde das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht einer deutlichen Reform unterzogen.1 Der Hauptgrund lag sicherlich darin begründet, dass viele Menschen über mehrere Generationen hinweg, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, dauerhaft in Deutschland leben und, dass die Regelungen aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, die beinahe unverändert bestanden, einfach nicht mehr zeitgemäß waren.2 In dieser Arbeit soll zuerst auf die historische Entwicklung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, seit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 bis heute, Bezug genommen werden. Wesentliche Veränderungen erfuhr das geltende Recht natürlich während der Gründung des deutschen Reiches, kurz vor dem ersten Weltkrieg, durch das schon erwähnte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, während der Zeit der Nationalsozialisten, dann wieder 1990 durch das Ausländergesetz und schließlich am 1. Januar 2000 durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz.3 Dieser historische Verlauf soll zu Beginn der Ausarbeitung vorgestellt werden. Dann wird das Augenmerk auf die wichtigsten Reformen gelegt, welche das neue Gesetz mit sich bringt und anschließend auf die geltenden Voraussetzungen, welche eine Einbürgerung erfordert. Im Folgenden verdeutlicht eine Übersicht der verschiedenen Aufenthaltstitel, welche differenzierten Möglichkeiten des legalen Aufenthalts ein Ausländer in Deutschland besitzt. Abschließend soll dann geklärt werden welche Möglichkeiten der Einbürgerung bestehen und welche es vor allem nach der Geburt ermöglichen die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. [.]