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Mustermappe Vorsorge und Patientenverfügung

Haufe Mustermappe
ISBN/EAN: 9783648014899
Umbreit-Nr.: 1354888

Sprache: Deutsch
Umfang: 81 S.
Format in cm:
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 21.03.2012
Auflage: 2/2011
€ 7,95
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Was passiert, wenn Ihnen etwas zustößt? Stimmen Sie lebenserhaltenden Maßnahmen oder einer Organspende zu? Lesen Sie hier, worauf Sie beim Verfassen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten achten müssen und wie Sie sich und Ihre Familie absichern. INHALTE: - Der schnelle und unkomplizierte Weg zur Vorsorge: Alle notwendigen Formulare und Musterschreiben, um rechtssichere Dokumente zu erstellen. Auch mit Anmeldung beim Vorsorgeregister. - Einfach und für den direkten Gebrauch gestaltet: Gelochte und perforierte Seiten im A4-Format ermöglichen direktes Ausfüllen, Entnehmen und Abheften der Unterlagen. - Zusätzliche Sicherheit durch den Schluss-Check. - Exklusiv und aktuell: Alle Muster zum Download.
  • Autorenportrait
    • Fachanwalt für Steuerrecht, Justiziar der Haufe Gruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes, des DOSB sowie des Dt. Golfverbands. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an den Universitäten Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, der Kath. Fachhochschule Freiburg und der FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/sozialen Bereich. Herausgeber des Standardwerks 'redmark der vereina¿? sowie diverser Praxisratgeber. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB). Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande.
  • Schlagzeile
    • Was passiert, wenn Ihnen etwas zustößt? Stimmen Sie lebenserhaltenden Maßnahmen oder einer Organspende zu? Lesen Sie hier, worauf Sie beim Verfassen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten achten müssen und wie Sie sich und Ihre Familie absichern.
  • Leseprobe
    • Vollmachten bedeuten - wie schon der Name sagt - volle Macht dessen, der sie innehat. Grundsätzlich ist zwischen dem Außen- und dem Innenverhältnis der Vollmacht zu unterscheiden. Der Bevollmächtigte kann im Außenverhältnis, also im Verhältnis zu Dritten, alle Tätigkeiten ausführen, zu denen ihn die Vollmacht berechtigt. Etwaige Beschränkungen, die der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten im Innenverhältnis auferlegt hat, sind für Dritte dabei ohne Belang. BEISPIEL DER UNTERSCHIED ZWISCHEN INNEN- UND AUßENVERHÄLTNIS Der Bevollmächtigte hat die Anweisung, monatlich nur über 2.000 Euro zu verfügen, besitzt aber eine unbeschränkte Vollmacht. Also kann er ohne weiteres mehr als 2.000 Euro von der Bank abheben. Denn für die Bank - als Dritten - ist es in diesem Fall unerheblich, ob er eventuell dem Vollmachtgeber schadensersatzpflichtig ist. DER KONTROLLBEVOLLMÄCHTIGTE: VERTRAUEN IST GUT, KONTROLLE IST BESSER Um sich vor solchen Situationen zu schützen, sollten Sie auf Folgendes achten: - Sie können in der Vorsorgevollmacht zusätzlich einen so genannten Kontrollbevollmächtigten einsetzen, der die Tätigkeiten des Bevollmächtigten überprüft. EXPERTEN-TIPP RECHTSANWALT ALS KONTROLLBEVOLLMÄCHTIGTEN EINSETZEN Als Kontrollbevollmächtigter eignet sich meistens ein versierter Rechtsanwalt/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Überlegen Sie ggf., ob ein von Ihnen ausgewählter Anwalt dann nicht auch gleichzeitig für möglicherweise notwendige Verfahrenspflegschaften als Verfahrensbevollmächtigter eingesetzt werden soll. Hierdurch lässt sich wiederum der Einfluss außenstehender Dritter vermeiden. - Machen Sie dem Bevollmächtigten konkrete schriftliche Vorgaben. Diese Vorgaben können Sie auch außerhalb der eigentlichen Vorsorgevollmacht festhalten. Je genauer die Vorgaben sind, desto besser kann ein Kontrollbevollmächtigter deren Umsetzung überprüfen. So können Sie wichtige Entscheidungen - z. B. die Einweisung in ein Altersheim oder den Verkauf des Wohnhauses - von der Zustimmung des Kontrollbevollmächtigten abhängig machen. Um eine effektive Kontrolle zu gewährleisten, sollte der Kontrollbevollmächtigte folgende Rechte haben: - Recht auf Auskunft und Rechnungslegung, - jährliches Prüfungsrecht der Rechnungslegung, - Entscheidungskompetenz über ein mögliches Abweichen vom Auftrag, - Recht zum Widerruf der Vollmacht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, - Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen zugunsten des Vollmacht- bzw. Auftraggebers sowie - Recht, die Dinge herauszuverlangen oder geltend zu machen, die der Bevollmächtigte zur Auftragsausführung erhalten hat. Ferner sollten Sie den Zeitpunkt festlegen, ab wann der Kontrollbevollmächtigte in seiner Funktion als Kontrollorgan handeln soll. Meistens genügt es festzulegen, dass er erst dann tätig werden soll, wenn er von Dritten zuverlässig Kenntnis davon erhält, dass der oder die Bevollmächtigten seine/ihre Vollmacht missbrauchen oder dass es Dissonanzen zwischen dem/n Bevollmächtigten und Dritten gibt. Selbstverständlich sollte der Kontrollbevollmächtigte auch dann eingreifen können, wenn er es für erforderlich hält oder dies praktisch notwendig wird, wie z. B. bei notwendigen Zustimmungen oder wenn die Einrichtung einer Kontrollbetreuung durch das Vormundschaftsgericht erwogen wird. Im ersten Teil dieser Mappe finden Sie bei den Mustern zu Vorsorgevollmachten auch bereits Formulierungsvorschläge zum Einsatz von Kontrollbevollmächtigten.