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Die Wertermittlungsreform

Neue Grundsätze bei der Immobilienbewertung, Mit allen Änderungen 2010, Haufe aktuell, Mit CD, Haufe aktuell
ISBN/EAN: 9783648008522
Umbreit-Nr.: 1207104

Sprache: Deutsch
Umfang: 192 S.
Format in cm: 1 x 29.5 x 21
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 22.06.2010
Auflage: 2/2010
€ 39,80
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Der exakte Wert einer Immobilie ist in vielen Situationen wie z. B Immobilienerwerb, Veräußerung, Beleihung, Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung ausschlaggebend. Durch die neue Immobilienwertermittlungsverordnung haben sich bei der Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien gravierende und wertrelevante Änderungen ergeben. Inhalte: - die neuen Regelungen im Überblick (inkl. ImmoWertV) konkrete Erläuterungen, was sich in Zukunft bei der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken ändert alle wichtigen Verfahren und Berechnungsarten, die Sie künftig beachten müssen die neuen Anforderungen an Gutachten alles zu den Auswirkungen der Erbschaftssteuerreform auf die Immobilienbewertung klar und verständlich aufgezeigt wie Sie die NHK 2005 in Wertermittlungen anwenden wie Sie die neue ImmoWertV anwenden  Auf CDROM: Checklisten zu den neuen Berechnungsarten Mustergutachten Berechnungsbeispiele Gesetzestexte
  • Kurztext
    • InhaltsangabeVORWORTA "IMMOWERTV": DAS NEUE GRUNDGESETZ DER IMMOBILIENBEWERTUNG- 1 Die Entstehungsgeschichte- 2 Was ist neu? - Ein Überblick- 3 Chancen und Risiken aus den Neuregelungen- 4 Ab wann gelten die neuen Regelungen?- 5 Immobilienbewertung und SchwarzgeldzahlungB EINFLUSS DER ERBSCHAFTSTEUERREFORM AUF DIE IMMOBILIENBEWERTUNG- 1 Die neuen Bewertungsregeln im Überblick- 2 Allgemeine Grundsätze zur Immobilienbewertung- 3 Bewertung bei Landwirten- 4 Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts- 5 Unbebaute Grundstücke, Mindestwert bebauter Grundstücke- 6 Bebaute Grundstücke- 7 Erbbaurechtsbelastete Grundstücke, Erbbaurechte- 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen GrundstückswertsC DIE NHK 2005- 1 Die Grundsätze der neuen NHK 2005- 2 Die Neuerungen im Überblick- 3 Ein FazitD EINFLUSS DER FINANZKRISE AUF DIE WERTERMITTLUNG- 1 Optimale Entwicklung Negative Entwicklung- 2 Weitere mögliche LösungsansätzeE DIE NEUE WERTERMITTLUNG BEI ERBBAURECHTEN- 1 Der historische Hintergrund- 2 Ziele von Erbbaurechten- 3 Hindernisse für Bauwillige- 4 Hindernisse für Erbbaurechtsgeber- 5 Erbbaurecht: Die Systematik- 6 Verkehrswertermittlung bei Erbbaurechten- 7 Kritik am Modell der Wert 2006- 8 Die wichtigsten Unterschiede zu alten WertR- 9 Allgemeine Einschätzung zum ErbbauzinsF GLOSSAR- 1 Immobilienbegriffe- 2 MietbegriffeG VORSCHRIFTEN UND GESETZESMATERIALIEN- 1 Synopse zur Wertermittlungsverordnung- 2 Bewertungsgesetz (Auszug)- 3 Immobilienwertermittlungsverordnung Bundesrat 2010STICHWORTVERZEICHNIS
  • Autorenportrait
    • Thomas H. Garthe, IfS-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien aller Art, Fachbuchautor, Geschäftsführer der Garthe Immobilienbewertung GmbH und seit 1989 im Fachbereich Immobilienbewertungen tätig. Seine über 26 Jahre Berufserfahrung sammelte er in der Immobilienbranche u.a. als Immobilienmakler und Geschäftsführer einer großen Bauträgergesellschaft. Für Immobilienbewertungen in Österreich erhielt er 2007 die offizielle Zulassung von der Deutschen Handelskammer in Wien. Sein Spezialgebiet sind Verkehrswertgutachten von Hotels, (Reha-)Kliniken, Pflegeheime sowie Portfoliobewertungen nach nationalen und internationalen Bewertungsstandards.
  • Schlagzeile
    • Das Buch bietet Ihnen alle Informationen darüber, was sich bei der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken ab 2010 konkret geändert hat. Inkl. CD-ROM mit Checklisten, Mustergutachten, Berechnungsbeispielen und Gesetzestexten.
  • Leseprobe
    • „Die eigentlichen (unausgesprochenen) Gründe für eine Novellierung der WertV sind berufspolitischer Art, nämlich der Versuch, der von den in Deutschland auf diesem Gebiet tätigen Migranten geführten Kampagne zu begegnen, mit der dem deutschen Sachverständigen die Befähigung zu einer marktkonformen Verkehrswertermittlung abgesprochen wird." Zitat: Kleiber 08 Die Umsetzung der neuen ImmoWertV ist in jeder Beziehung von der Erbschaftsteuerreform abhängig gewesen, da einige Verfahren für die zukünftige Besteuerung direkt benötigt und angewendet werden.Ab sofort wird der Sachverständige seine „Hausaufgaben" noch perfekter machen müssen, weil die gesetzliche Basis jetzt kaum mehr Spielraum für etwaige Schätzungen zulässt. Und das, obgleich der Sachverständige künftig als „Prophet" für zu erwartende Entwicklungen staatlich eingesetzt werden soll. Dieser Zustand dürfte zu interessanten Diskussionen führen. An das Erfordernis der „hinreichenden Sicherheit" der Zukunftseinschätzung sind höchste Anforderungen zu stellen, die jegliche spekulativen Ansätze ausschließen sollten. Hier ist der Sachverständige aufgefordert, eine Berücksichtigung künftiger Entwicklungen mit reflektierender Betrachtungsweise des Marktes aufzuzeigen. Nachhaltigkeitsaspekte sollten nun ebenfalls nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis in zukünftigen Verkehrswertgutachten zu finden sein.  3.1 Bodenwertermittlung nur noch im Vergleichswertverfahren Die Änderung, nach der der Bodenwert künftig nur noch und zwar ausnahmslos im Vergleichswertverfahren ermittelt werden darf, dürfte in der Umsetzung Probleme bereiten. § 16 ImmoWertV Der Wert des Bodens ist ohne Berücksichtigung der Bebauung im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Nach der alten Regelung war das Vergleichswertverfahren das Regelverfahren (§ 15 Abs. 2 sowie § 21 Abs. 2 WertV): „ Der Bodenwert ist in der Regel im Vergleichswertverfahren (§§ 13 und 14) zu ermitteln." Diese Vorgabe stellte bereits eine stringente Regelung dar, denn von dieser Vorgabe durfte nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Hält man sich an den Wortlaut der keine Ausnahmen zulassenden neuen Verordnung, läuft die Immo-WertV auf ein klares Verbot deduktiver Verfahren mit allen möglichen Varianten hinaus:Künftig unzulässig: - Extraktionsverfahren (Residualwertverfahren) Die in der Umlegungsbewertung übliche deduktive Ableitung des Einwurfs und Zuteilungswerts Das bei städtebaulichen Sanierungs und Entwicklungsmaßnahmen übliche Komponentenverfahren Die bei Fondsbewertungen häufig praktizierte Methode, den Bodenwert mit einem prozentualen Bodenwertanteil anzusetzen  Beispiel Auszug aus einem Fondsgutachten (Standardtext eines Fondsgutachters): „Der Bodenwert hängt im Wesentlichen von der Lage und der baulichen Ausnutzung des Grundstücks ab und wird üblicherweise in einem Prozentsatz des Verkehrswerts ausgedrückt. Im vorliegenden Fall kann der Bodenwert mit rd. 30 % als angemessen angenommen werden". Nachvollziehbare Begründungen werden ab sofort für alle Sachverständigen umso wichtiger sein.