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Kartellrecht

Kommentar
ISBN/EAN: 9783472097006
Umbreit-Nr.: 423010

Sprache: Deutsch
Umfang: 4754 S.
Format in cm: 11.2 x 26 x 18.4
Einband: Gebunden in Kassette

Erschienen am 25.12.2021
Auflage: 14/2022
€ 469,00
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  • Zusatztext
    • Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar - zunächst als 'Langen', seit der 7. Auflage als 'Langen/ Bunte' Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem Gebiet Tätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar ist eng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt. Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel 'Bunte, Kartellrecht'. Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis - Bundeskartellamt, BGH, BMWi, EUKommission, Rechtsanwaltschaft steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchsten Praxisbezug. Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts: Die 10. GWBNovelle unter dem Titel 'GWBDigitalisierungsgesetz ' bringt weitreichende Änderungen bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle und erweitert die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamts. Sie wird voraussichtlich im Februar 2021 in Kraft treten. NEU in der 14. Auflage: Vollständige Berücksichtigung der 10. GWB-Novelle mit folgenden wesentlichen Elementen: Verschärfung der Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Digitalunternehmen Eingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörden gegenüber großen digitalen Plattformen (z.B. Verhinderung der Erschwerung des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten; Maßnahmen gegen 'selfpreferencing') Beschleunigung von Kartellverfahren Erleichterungen für Unternehmen im Bereich der Fusionskontrolle (z.B. durch Anhebung von UmsatzSchwellenwerten) Aufforderung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse gemäß <br /> 39a GWB Sonderregelung zur Fusionskontrolle im Krankenhausbereich Reform des Kartellschadensersatzrechts (erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen) Zudem: Einarbeitung der neuesten, umfangreichen BGHRechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht (insb. Schienenkartell-Entscheidungen)