Detailansicht

Meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Keine Frage offen
ISBN/EAN: 9783448087222
Umbreit-Nr.: 1680893

Sprache: Deutsch
Umfang: 192 S.
Format in cm: 1.5 x 19 x 12
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 06.03.2008
Auflage: 1/2008
€ 12,90
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Vorsorge geht jeden an! Dieser Ratgeber beantwortet alle Ihre Fragen kompetent und leicht verständlich. Sie erfahren die Bedeutung einer Patientenverfügung sowie die rechtlichen Konsequenzen. Somit gestalten Sie Ihre Vorsorge optimal. INHALTE Wie stellen Sie die Patientenverfügung richtig aus? Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Verfügung? Was tun, wenn Sie Ihre Meinung ändern? Was ist eine Altersvorsorgevollmacht? Was ist eine Betreuungsverfügung?
  • Autorenportrait
    • Heike Nordmann ist Referentin für Pflegedienstleistungen bei der Verbraucherzentrale NRW e.V. Sie ist Autorin zahlreicher Bücher zu den Themen Patientenverfügung und Wohnen im Alter.
  • Schlagzeile
    • Vorsorge geht jeden an! Dieser Ratgeber beantwortet alle Ihre Fragen kompetent und leicht verständlich. Sie erfahren die Bedeutung einer Patientenverfügung sowie die rechtlichen Konsequenzen. Somit gestalten Sie Ihre Vorsorge optimal.
  • Leseprobe
    • LESEPROBE AUS DEM KAPITEL 1: "VORSORGENDE VERFÜGUNG RICHTIG PLANEN" (S. 14-15) VORSORGEVOLLMACHT, PATIENTEN- UND BETREUUNGSVERFÜGUNG - WAS IST DER UNTERSCHIED? Es gibt drei verschiedene Verfügungen, mit denen sich persönliche Angelegenheiten regeln lassen. Da sie grundsätzlich unterschiedliche Adressaten haben, sind sie für verschiedene Lebensumstände einsetzbar. PATIENTENVERFÜGUNGMit der Patientenverfügung wenden Sie sich direkt an Ihren behandelnden Arzt. Der Arzt ist verpflichtet, nur solche Behandlungen durchzuführen, für die er das Einverständnis des Patienten hat. Deshalb ist diese Verfügung notwendig, um Ihrem Arzt Ihren Willen darzulegen, wenn Sie dies in der aktuellen Situation nicht können, etwa weil Sie bewusstlos sind. Entscheidend ist dies vor allem, wenn es darum geht, Wünsche zur Fortführung oder zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu äußern. In den Kapiteln 2 und 3 dieses Ratgebers finden Sie Informationen darüber, welche Dinge Sie in der Patientenverfügung regeln können, und unter welchen Umständen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Ihre Verfügung auch umgesetzt wird. VORSORGEVOLLMACHTDie Vorsorgevollmacht ermöglicht Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Sinne tätig zu werden, wenn Sie selbst dies nicht mehr können. Je nach Umfang der Vollmacht kann der Bevollmächtigte für fast alle Lebensbereiche tätig werden. Experten empfehlen, dass die Vollmacht nach außen sofort gültig sein soll. Alle weiteren Regelungen zu Bedingungen zur Nutzung der Vollmacht und detaillierte Ausführungen, welche Angelegenheiten wie zu regeln sind, sollten Sie im sogenannten Innenverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten festlegen (vgl. S. 115 ff.). BETREUUNGSVERFÜGUNG Die Betreuungsverfügung ist für den Fall gedacht, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss. Dies ist immer dann nötig, wenn Entscheidungen getroffen und Geschäfte getätigt werden müssen, Sie selbst es aber nicht können. Gibt es in dieser Situation keinen Bevollmächtigten, bestellt das Gericht einen Betreuer, der Sie vertritt (siehe S. 141 ff.). Mit der Betreuungsverfügung erklären Sie in erster Linie gegenüber dem Vormundschaftsgericht, welche Person Sie sich als Betreuer wünschen. Darüber hinaus können Sie regeln, wie Ihre Angelegenheiten erledigt werden sollen. VERFÜGUNGEN MITEINANDER KOMBINIEREN Die weitest reichende Vorsorge können Sie treffen, indem Sie alle drei Verfügungen miteinander kombinieren. Die Betreuungsverfügung können Sie leicht in die Vorsorgevollmacht integrieren. Die Patientenverfügung sollten Sie jedoch in einem gesonderten Dokument erstellen.