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Energiepass (EnEV)

Taschenguide 144, Haufe TaschenGuide
ISBN/EAN: 9783448077667
Umbreit-Nr.: 1961179

Sprache: Deutsch
Umfang: 128 S.
Format in cm: 0.7 x 16.5 x 10.6
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 17.10.2007
Auflage: 1/2007
€ 6,90
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Alle wichtigen Fakten zum neuen Energieausweis für Gebäude. Der TaschenGuide informiert Sie über die geltenden Voraussetzungen und die technischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und hilft dabei die Welt der Energieeffizienz besser zu verstehen.Inhalte: - Wer braucht einen Energieausweis und wem nützt er? Was sagt er über die Energieeffizienz eines Gebäudes und über den Modernisierungsbedarf aus? Wie lassen Sie ihn ausstellen? Ihre Pflichten als Bauherr, Eigentümer oder Vermieter Mit Berechnungsbeispielen und praktischen Hinweisen für energiesparendes Bauen
  • Autorenportrait
    • Hans-Dieter Hegner ist Diplom-Bauingenieur und zuständiger Baudirektor im Bundesbauministerium.
  • Schlagzeile
    • Alle wichtigen Fakten zum neuen Energieausweis für Gebäude. Der TaschenGuide informiert Sie über die geltenden Voraussetzungen und die technischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und hilft dabei die Welt der Energieeffizienz besser zu verstehen.
  • Leseprobe
    • Energieausweise für Wohngebäude sollen dem künftigen Eigentümer bzw. Mieter einer Immobilie anschaulich vor Augen führen, welche Energiekosten auf ihn zukommen. Der Gesetzgeber unterscheidet Energieausweise, die anhand des Verbrauchs und aufgrund des Bedarfs ermittelt werden. In diesem Kapitel lesen Sie u.a., - für welche Fälle ein Energieausweis nötig ist (S. 24 ff.), was der Unterschied zwischen einem Bedarfs und einem Verbrauchsausweis ist (S. 31 ff.), welche Aussagen zum Wohngebäude Sie einem Energieausweis entnehmen können (S. 42 ff.), wer die Ausweise ausstellen darf und wie viel sie kosten (S. 72 ff.), welche rechtlichen Konsequenzen die Einführung von Energieausweisen hat (S. 81 f.). Grundsätzliches zum Energieausweis Die EnEV 2007 sieht vor, dass - beim Bau, dem Verkauf und der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Energieausweis vorgelegt wird. Der Ausweis muss die Gesamtenergieeffizienz des betroffenen Wohngebäudes angeben und Referenzwerte, wie gültige Rechtsnormen und Vergleichskennwerte, enthalten, um den Verbrauchern einen Vergleich oder eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu ermöglichen. Bei Neubau, Anbau oder Umbaumaßnahmen ist der Energieausweis so auszustellen, dass er das fertig gestellte Gebäude abbildet. Die Praxis zeigt jedoch, dass in der Bauausführung oft von den Planungen abgewichen wird. Die Planungen müssen dann mit entsprechenden Nachträgen nachgeführt werden. Gibt der Energieausweis nur einen Planungsstand wieder und nicht die gebaute Wirklichkeit, ist er mangelhaft. Der Besteller des Ausweises bzw. die Behörden können dann eine Nachbesserung fordern.