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Der Haftgrund der Schwere der Tat im deutschen und serbischen Strafprozessrecht.

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften 77
ISBN/EAN: 9783428188956
Umbreit-Nr.: 2602708

Sprache: Deutsch
Umfang: 269 S.
Format in cm:
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 31.01.2024
Auflage: 1/2024
€ 89,90
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  • Zusatztext
    • »Pretrial Detention because of the Seriousness of the Offense in German and Serbian Criminal Procedure Law«: In Germany as well as in Serbia, a suspect can be taken into pretrial detention if he is suspected of a serious crime listed in the statute, even if no other reasons exist for keeping him in custody. The author compares the relevant provisions in both countries and concludes that pretrial detention to prevent an uproar in the population can be justified in Serbia but not in Germany. The difference she perceives is due to the difference between historical and cultural conditions in both countries.
  • Kurztext
    • In Deutschland wie auch in Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, wenn zwar weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr besteht, wenn ihm aber eine schwere Straftat vorgeworfen wird. Aufgrund eines umfassenden Vergleichs der beiden Regelungen kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die Existenz des Haftgrundes der Tatschwere nur für Serbien überzeugend begründet werden kann. Dies beruht auf den historischen und kulturellen Unterschieden zwischen beiden Ländern.
  • Autorenportrait
    • Jasmina Berger hat Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und an der Universität zu Köln studiert. Ihr Schwerpunktbereich war »Internationales Straf- und Strafverfahrensrecht«. Nach der Ersten Juristischen Prüfung (2015) arbeitete sie in Köln an ihrer Dissertation bei Prof. Dr. Thomas Weigend und wurde 2022 promoviert. Gleichzeitig absolvierte sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Köln. Neben dem Studium war sie u.a. als Dolmetscherin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Sprachen Serbisch, Kroatisch und Bosnisch tätig und arbeitete im Sportmanagement. Nach der Zweiten Staatsprüfung strebt sie eine Tätigkeit in der Justiz an.