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Die Strafbarkeit des director einer englischen limited wegen Insolvenzverschleppung.

Schriften zum Wirtschaftsrecht 237
ISBN/EAN: 9783428137824
Umbreit-Nr.: 3156379

Sprache: Deutsch
Umfang: 299 S.
Format in cm:
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 06.03.2012
Auflage: 1/2012
€ 89,90
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  • Zusatztext
    • InhaltsangabeA. Einleitung Einführung Gang der Untersuchung B. Allgemeiner Teil: International-privatrechtliche Grundlagen zum anwendbaren Recht der in Deutschland ansässigen limited Anwendbares Gesellschaftsrecht: Von der Sitztheorie zur Rechtsformwahlfreiheit - Anwendbares Insolvenzrecht - Qualifikation - Ergebnis C. Besonderer Teil: Problemfelder der Strafbarkeit des director wegen Insolvenzverschleppung nach <br /> 15a Abs. 4, 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 InsO Einführung Internationales Strafrecht Bestehen einer Insolvenzantragsbefugnis Anwendbarkeit der Insolvenzantragspflicht nach <br /> 15a Abs. 1 Satz 1 InsO Erfasster Personenkreis Feststellung der Krise Tathandlung Auswirkungen verschiedener Eröffnungsentscheidungen nach Fristablauf auf die Strafbarkeit Subjektiver Tatbestand und Irrtümer Strafbarkeit des director wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung Vereinbarkeit der Sanktionsnorm mit der Niederlassungsfreiheit D. Zusammenfassung Literatur und Stichwortverzeichnis
  • Kurztext
    • Mit dem Wettbewerb der Gesellschaftsrechte in Europa hat sich die englische limited als Rechtsform inzwischen auch in Deutschland etabliert. Nicht zuletzt aufgrund ihres geringen Kapitalstandards wird die limited aber hierzulande besonders häufig von einer Insolvenz heimgesucht. Jan-Philip Wilde widmet sich aus dem Blickwinkel deutschen Strafrechts den Problemfeldern, die aus dem Schnittfeld deutschen Insolvenz-, englischen Gesellschafts-, internationalen Privat- und überlagernden Europarechts resultieren.
  • Autorenportrait
    • Jan-Philip Wilde studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Cape Town. Die erste juristische Prüfung legte er 2008 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ab. Von 2009 bis 2010 studierte er an der University of Cambridge und erwarb den Master of Laws (LL.M.). Im Jahr 2010 begann er das Referendariat am Kammergericht in Berlin.