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Rechtsfragen der Sportwette.

Schriften zum Öffentlichen Recht 872
ISBN/EAN: 9783428105946
Umbreit-Nr.: 279638

Sprache: Deutsch
Umfang: 146 S.
Format in cm: 0.8 x 23.5 x 15.8
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 12.12.2001
€ 59,90
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  • Zusatztext
    • InhaltsangabeInhaltsübersicht: Einleitung - I. Der einfachgesetzliche Regelungsrahmen der Sportwette in der Bundesrepublik Deutschland: Ausgangspunkt: Das strafrechtliche Glücksspielverbot (<br /><br /> 284 ff. StGB) - Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung von Sportwetten durch private Unternehmer - Rechtsfolgen bei Nichtregelung der Veranstaltung von Sportwetten durch Private - II. Verfassungsmäßigkeit eines absoluten Verbots der Veranstaltung von Sportwetten durch Private: Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG - Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG - III. Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit des absoluten Verbots der Veranstaltung von Sportwetten durch Private: Verfassungskonforme Auslegung des <br /> 284 StGB - Beseitigung des verfassungswidrigen Begünstigungsausschlusses durch das Rennwett- und Lotteriegesetz - Unvereinbarkeitserklärung absoluter landesgesetzlicher Veranstaltungsverbote - Der Anspruch eines privaten Veranstalters auf Erteilung einer Erlaubnis bis zur gesetzlichen Neuregelung - IV. Europarechtliche Vorgaben für die grenzüberschreitende private Vermittlung von Sportwetten: Dienstleistungscharakter grenzüberschreitender Sportwettenvermittlung - Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot - Rechtfertigung - Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen - Anhang: Rechtsgrundlagen des Sportwettenrechts - Literaturverzeichnis
  • Autorenportrait
    • Professor Dr. Andreas Voßkuhle, geb. 1963 in Detmold. 1983-1989 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bayreuth und München. 1992 Promotion an der Universität München zum Thema 'Rechtsschutz gegen den Richter'. 1998 Habilitation an der Universität Augsburg mit der Schrift 'Das Kompensationsprinzip'. 1999 Ernennung zum Universitätsprofessor an der Universität Freiburg, Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie. 2006/2007 Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin, seit 2007 Ordentliches Mitglied der Sozialwissenschaftlichen Klasse der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Mai 2008 Ernennung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts; seitdem Vorsitzender des Zweiten Senats. März 2010 Ernennung zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.