Detailansicht

Handelsregisterrecht

§§ 8-16 HGB, 378-401 FamFG, HandelsregisterVO mit Kurzdarstellungen zum ausländischen Gesellschafts- und Registerrecht, Beck'sche Kurz-Kommentare 61
ISBN/EAN: 9783406562051
Umbreit-Nr.: 1901918

Sprache: Deutsch
Umfang: XXII, 547 S.
Format in cm: 3.3 x 19.9 x 13.8
Einband: Leinen

Erschienen am 17.08.2010
Auflage: 1/2010
€ 64,00
(inklusive MwSt.)
Lieferbar innerhalb 1 - 2 Wochen
  • Zusatztext
    • Zum Werk Das Handelsregister ist für das Recht der Kaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften von ebenso zentraler Bedeutung wie das Grundbuch für das Immobilienrecht. Dieser neue Kommentar fasst die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen, umfassend reformierten Vorschriften über das Handelsregister zusammen. Besonderheiten der Register für spezielle Rechtsformen (Vereins-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister) sowie das Kostenrecht sind in den Erläuterungen mitberücksichtigt. Verarbeitet sind u.a. die ersten Erfahrungen mit den elektronischen Registern, die durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) eingeführt wurden. Danach sind jetzt alle Registereintragungen sind über Internet einsehbar. Jahresabschlüsse von Unternehmen werden seitdem in einem elektronischen Anzeiger bekanntgemacht. Neu geschaffen wurde ein neben dem Handelsregister bestehendes, EU-weites Unternehmensregister. Im Zuge der Aufhebung des FGG ist das Registerverfahrensrecht in den <br /><br /> 378-401 FamFG neu geordnet worden. Diese Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten (Unternehmenspublizität) wirft Fragen auf, die der Kommentar praxisgerecht beantwortet. An Bedeutung gewonnen hat das Registerrecht auch infolge der neueren Rechtsprechung betreffend deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Dem trägt nicht nur die Kommentierung der einschlägigen <br /><br /> 13d ff. HGB Rechnung, sondern auch ein Sonderteil mit verdichteten Hinweisen zur registerrechtlichen Behandlung wichtiger ausländischer Gesellschaftsformen, z.B. der englischen Limited, plc und LLP, der französischen S.A.R.L., S.A.S. und S.A. sowie weiterer Formen aus Österreich, Italien, Polen und der Schweiz. Vorteile auf einen Blick übersichtliche Kommentierung mit Querverweisen Synopse sachverwandter Vorschriften Kurzdarstellungen zu ausländischem Recht Zu den Autoren Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Ordinarius für Bürgerliches Recht, Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, ist durch wichtige Veröffentlichungen besonders zum Zivilrecht und zum Europäischen und Internationalen Privatrecht bekannt. Rechtsanwalt Dr. Gerd Leutner, Berlin, ist Partner der Sozietät CMS und hat sich auf Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions sowie Vermögensnachfolge spezialsiert. Dr. Peter-Hendrik Müther war als Richter für Beschwerdeentscheidungen in Registersachen zuständig; er ist Autor mehrerer Publikationen zum Handels- und Registerrecht. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Notare, Registergerichte, Rechtsabteilungen, Geschäftsführer, Banken, Rechtswissenschaftler.
  • Kurztext
    • Das Handelsregister ist für das Recht der Kaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften von ebenso zentraler Bedeutung wie das Grundbuch für das Immobilienrecht. Dieser neue Kommentar fasst die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen und zum 1.1.2007 umfassend reformierten Vorschriften über das Handelsregister zusammen. Besonderheiten der Register für spezielle Rechtsformen (Vereins-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister) sowie das Kostenrecht sind in den Erläuterungen mitberücksichtigt.<CR>Durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) werden Handels- und andere Register auf elektronischen Betrieb umgestellt. Unterlagen für die Registeranmeldung müssen - je nach Bundesland - spätestens ab Ende 2009 in elektronischer Form eingereicht werden. Alle Registereintragungen sind künftig über das Internet einsehbar. Jahresabschlüsse von Unternehmen werden künftig nicht mehr von den Amtsgerichten registriert, sondern in einem elektronischen Anzeiger bekanntgemacht. Neu geschaffen wurde ein neben dem Handelsregister bestehendes, EU-weites Unternehmensregister.<CR>Diese Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten (Unternehmenspublizität) wirft Fragen auf, die der Kommentar praxisgerecht beantwortet.<CR>An Bedeutung gewonnen hat das Registerrecht auch infolge der neueren Rechtsprechung betreffend deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Dem trägt nicht nur die Kommentierung der einschlägigen <br /><br /> 13d ff. HGB Rechnung, sondern auch ein Sonderteil mit verdichteten Hinweisen zur registerrechtlichen Behandlung wichtiger ausländischer Gesellschaftsformen, z.B. der englischen Limited, plc und LLP, der niederländischen B.V., der französischen S.A.R.L., S.A.S. und S.A. sowie weiterer Formen aus Österreich, Italien, Polen und der Schweiz.<CR>Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Ordinarius für Bürgerliches Recht, Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, ist durch wichtige Veröffentlichungen besonders zum Zivilrecht und zum Europäischen und Internationalen Privatrecht bekannt. Rechtsanwalt Dr. Gerd Leutner, Berlin, ist Partner der Sozietät CMS und hat sich auf Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions sowie Vermögensnachfolge spezialsiert. Dr. Peter-Hendrik Müther war als Richter für Beschwerdeentscheidungen in Registersachen zuständig und Autor mehrerer Publikationen zum Handels- und Registerrecht.<CR>Für Rechtsanwälte, Notare, Registergerichte, Rechtsabteilungen, Geschäftsführer, Banken, Rechtswissenschaftler.