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Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, Zuteilungsgesetz 2007

Rechtsstand: Oktober 2004, Kommentar, Gelbe Erläuterungsbücher
ISBN/EAN: 9783406525513
Umbreit-Nr.: 1319675

Sprache: Deutsch
Umfang: XXIII, 517 S.
Format in cm: 3.9 x 20 x 13.5
Einband: Leinen

Erschienen am 24.01.2005
Auflage: 1/2005
€ 78,00
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  • Zusatztext
    • Am 15.7.2004 ist das neue Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) in Kraft getreten. Es ermöglicht den europaweiten Handel mit Emissionsberechtigungen für CO2-Emissionen. Das TEHG wird durch das ebenfalls neue Gesetz über den nationalen Zuteilungs-plan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007) vom 31.8.2004 sowie die Zuteilungsverordnung 2007 vom 31.8.2004 und die Emissionshandelskostenverordnung 2007 vom 31.8.2004 ergänzt, die die Zuteilung von Emissionshandelszertifikaten an einzelne Anlagenbetreiber regeln. Die Regelwerke setzen die Vorgaben des Kyoto-Protokolls und der EU-Emissionshandelsrichtlinie zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes um. Der neue Handkommentar ist ein kompetenter Wegweiser durch die schwierigen Anwendungsfragen des Emissionshandelsrechts. Er enthält fundierte Erläuterungen des TEHG und auch des ZuG 2007. Besondere Schwerpunkte liegen im Rechtsschutz gegen Verwaltungs- und Zuteilungsentscheidungen der Behörden und bei den Sanktionen, die Anlagenbetreiber bei Gesetzesverstößen treffen können. Auch die Bezüge zum Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden ausführlich erläutert. Der Anhang enthält die Zuteilungsverordnung 2007 und die Emissionshandelskostenverordnung. Die Autoren sind durch Veröffentlichungen, Vorträge sowie Seminarveranstaltungen zum neuen Emissionshandelsrecht bestens ausgewiesen. Aus ihrer anwaltlichen Beratungspraxis im Umweltrecht sind sie mit den typischen Praxisfragen des neuen Rechts vertraut. Für Rechtsanwälte, die im Umweltrecht beraten, Unternehmensjustitiare, Betreiber energieintensiver Anlagen, Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz, Umweltbehörden von Ländern und Kommunen, Verwaltungsrichter.