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Göttinger Gutachten III

Kirchenrechtliche Gutachten in den Jahren 2000-2008. Erstattet vom kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland, Jus Ecclesiasticum 88
ISBN/EAN: 9783161498992
Umbreit-Nr.: 1692818

Sprache: Deutsch
Umfang: XVII, 437 S.
Format in cm: 3 x 23.7 x 16.2
Einband: Leinen

Erschienen am 25.01.2009
Auflage: 1/2009
€ 104,00
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Mit diesem Band liegen erneut bisher nicht abgedruckte Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland vor. Der Band erscheint anläßlich des Wechsels in der Institutsleitung 2008. Ausgewählt wurde etwa die Hälfte der im Zeitraum von 2000-2008 erstatteten Gutachten des Instituts. Zusammen mit den Gutachtenbänden 14, 30, 48 und 69 der Reihe "Jus Ecclesiasticum" sind nun insgesamt mehr als sechzig Jahre der gutachtlichen Arbeit des Instituts dokumentiert. Die Stellungnahmen setzen sich mit Grundsatzproblemen auseinander, die in der praktischen kirchlichen Arbeit auftreten. So werfen Reformen in der Kirche Fragen nach den Grundlagen kirchlicher Leitungsstrukturen auf. Die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Diakonie nötigt sie zu Veränderungen ihrer Organisationsstruktur, wodurch auch ihr Verhältnis zur Kirche betroffen ist. Ein verändertes gesellschaftliches und politisches Umfeld wirkt sich auf den Religionsunterricht und die universitäre Theologie aus. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung berühren den Schutz des Seelsorgegeheimnisses. Diese und andere Fragestellungen nötigen zu einer Vergewisserung über die Grundlagen des Kirchen- und Staatskirchenrechts. Die Themengebiete der Untersuchungen sind: Kirchenverfassung - Organisationsrecht, Selbständigkeit der Kirchengemeinden - Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - Kirchliches Finanz- und Haushaltsrecht, Kirchensteuer - Diakonie, Werke und Einrichtungen - Kirchengut, Staatsleistungen, Baulast, Patronat - Stiftungen - Staatskirchenrechtliche Einzelfragen.
  • Autorenportrait
    • Geboren 1934; Studium der Rechtswissenschaft, Politischen Wissenschaften und der Theologie; 1960 Promotion; 1967 Habilitation; 1969 o. Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht an der Universität München; 1976-79 Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst; 1979 Präsident der Klosterkammer Hannover; Honorarprofessor an der Universität Göttingen; seit 1970 Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD.