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Fra diritto romano e giustizia popolare

Il ruolo dell' attività giudiziaria nella vita e nell' opera di Johann Jakob Bachofen (1815-1887), Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte 126
ISBN/EAN: 9783465030508
Umbreit-Nr.: 518579

Sprache: Italienisch
Umfang: XVI, 358 S.
Format in cm: 3.3 x 24.4 x 16.9
Einband: gebundenes Buch

Erschienen am 31.12.1999
€ 64,00
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  • Zusatztext
    • Der große Basler Gelehrte Johann Jakob Bachofen (1815-1887) hat vor allem dank seiner Forschungen zur antiken Gynaikokratie Weltberühmtheit erlangt. Daß er von seinerAusbildung her Jurist war, wird oft vergessen. Er wurde von den Lehren und der intellektuellen Begegnung mit Friedrich Carl von Savigny schicksalhaft geprägt, blieb als Rechtshistoriker lange Zeit aktiv und übte während fünfundzwanzig Jahren in seiner Heimatstadt eine brillante Tätigkeit als Richter aus: zuerst am Kriminalgericht (1841-1844) und dann am Appellationsgericht (bis 1866) des Kantons Basel-Stadt. Diese Seite seiner wissenschaftlichen Biographie wird von den Autoren meist insofern vernachlässigt, als ihr Zusammenhang mit den späteren mutterrechtlichen Forschungen nicht gerade einleuchtend ist und demzufolge auch ihre eigentliche Relevanz unterschätzt wird. Das vorliegende Buch will diesen Aspekt seines Lebens und Werks thematisieren. Die Evaluation aller rechtswissenschaftlichen und rechtshistorischen Elemente seiner Tätigkeit schafft die Grundlage für die Rekonstruktion seiner Gesamtpersönlichkeit als Richter. Besondere Beachtung wird dem beruflichen Alltag, der rechtspolitischen und rechtsphilosophischen Bedeutung seiner Karriere sowie der innerenMotivation geschenkt, die Bachofen veranlaßte, sich über so Iange Jahre hinweg dieser Tätigkeit zu widmen. Es liegt auf der Hand, daß das allgemein bekannte Bild von Bachofennicht außer acht gelassen werden darf, da die Mutterrechtsforschung die Schlüsselstelle seiner intellektuellen Laufbahn darstellt. Daher wird besonderer Wert auf die Zusammenhänge zwischen diesen komplementären Bereichen gelegt, in der Überzeugung, daß der juristischen Seite seines Lebens eine zentrale Bedeutung zukommt, die nicht zuletzt zur Beleuchtung und Erklärung vieler Aspekte seiner reiferen Werke beitragen kann.