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AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung
ISBN/EAN: 9783824016433
Umbreit-Nr.: 9721899
Sprache:
Deutsch
Umfang: 2100 S.
Format in cm:
Einband:
gebundenes Buch
Erscheint am 25.12.2024
Auflage: 6/2024
- Zusatztext
- Schnell, ideenreich, aktuell: Die AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" machen Ihnen die Arbeit leichter! Das kennen Sie aus der Praxis: Der Prozess ist gewonnen, doch Ihr Mandant ist damit noch lange nicht am Ziel. Erst wenn er für seine Forderung Geld sieht, waren Sie in seinen Augen als Anwalt erfolgreich. Jetzt heißt es schnell und pfiffig handeln - denn das Gesetz gibt den Grundsatz vor: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Genau hier setzen die AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" an. Sie geben Ihnen die zuverlässige Hilfe, von der Sie Tag für Tag profitieren. Jedes Kapitel führt praxisnah und auf den Punkt in die jeweilige Vollstreckungsart ein. Umfassende Musterformulare, Checklisten und Arbeitshilfen sowie Ausfüllhilfen der amtlichen Formulare erleichtern die Mandatsbearbeitung. Durch den übersichtlichen Aufbau - nach der Art der Forderung in die Art des Vermögens - finden Sie schnell die passenden Stellen für Ihre Fragen. In seiner Alltagstauglichkeit einzigartig ist das 750 Seiten starke Kapitel ABC der Forderungspfändung, das Sie auf zahlreiche Möglichkeiten in dieser Pfändungsart hinweist. Sie können alle ca. 450 Musterformulare zur schnellen Übernahme in Ihre Textverarbeitung downloaden. Die AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung berücksichtigen die neuen Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und deren Änderungen. Die Autoren stehen als Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger sowie als gefragte Referenten mitten im Geschehen. Mit den AnwaltFormularen Zwangsvollstreckung" haben Sie eine anspruchsvolle Materie sicher im Griff: Nutzen auch Sie dieses effektive Hilfsmittel für Ihren beruflichen Erfolg!
- Autorenportrait
- Frank-Michael Goebel ist Vorsitzender Richter am OLG Koblenz. Dr. Jörg Kraemer ist Richter am OLG, derzeit abgeordnet an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.