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Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Einführung in das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
ISBN/EAN: 9783406636332
Umbreit-Nr.: 3156146

Sprache: Deutsch
Umfang: XIII, 72 S., mit Errata-Zettel
Format in cm: 0.7 x 22.5 x 14.1
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 08.05.2012
Auflage: 1/2012
€ 19,80
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Zum Werk Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens einen Nachteil erleidet, kann als Verfahrensbeteiligter - nach Erhebung einer sogenannten Verzögerungsrüge - eine Entschädigung verlangen. Dieses Recht erstreckt sich über alle Gerichtsbarkeiten, also vom Arbeitsgerichtsverfahren über Sozial-, Verwaltungs-, Finanzgerichtsverfahren bis hin zur ZPO. Diese neue Einführung stellt das Verfahren nach den neuen <br /><br /> 198-200 GVG kurz dar und geht dann im Detail auf die Eigenheiten jeder einzelnen Gerichtsbarkeit ein. Insbesondere der Begriff "unangemessene Dauer" wird intensiv behandelt. Inhalt Gesetzgebungsverfahren Das Wichtigste in Kürze Darstellung der Verfahren in den einzelnen Gerichtsbarkeiten Vorteil auf einen Blick kompakter Überblick über das ganz neue Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 Zu den Autoren Beide Autoren Dr. Peter Link, Ministerialrat a.D., Richter a.D, und Dr. Tomas van Dorp sind Rechtsanwälte und können daher diese neue Materie aus der Sicht der Parteivertreter intensiv behandeln. Zielgruppe Für Rechtsanwalte und Richter aller Gerichtsbarkeiten.
  • Kurztext
    • NEU: Entschädigung bei Verzögerung. Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens einen Nachteil erleidet, kann als Verfahrensbeteiligter ? nach Erhebung einer sogenannten Verzögerungsrüge ? eine Entschädigung verlangen. Dieses Recht erstreckt sich über alle Gerichtsbarkeiten, also vom Arbeitsgerichtsverfahren über Sozial­, Verwaltungs­, Finanzgerichtsverfahren bis hin zur ZPO. Diese Einführung stellt das Verfahren nach den neuen <br /><br /> 198­201 GVG kurz dar und geht dan n im Detail auf die Eigenheiten jeder einzelnen Gerichtsbarkeit ein. Insbesondere der Begriff »unangemessene Dauer« wird intensiv behandelt.