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Betriebliche Altersversorgung

Haufe Fachbuch
Hagemann, Thomas/Oecking, Stefan/Reichenbach, Rita u a
ISBN/EAN: 9783648057070
Umbreit-Nr.: 6665909

Sprache: Deutsch
Umfang: 315 S.
Format in cm: 1.6 x 21.1 x 14.8
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 17.11.2014
Auflage: 5/2015
€ 49,95
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick zur betrieblichen Altersversorgung. Dieser Leitfaden für die Praxis geht ausführlich auf das Betriebsrentengesetz ein und behandelt alle Steuer- und Bilanzfragen sowie Aspekte des Sozialversicherungsrechts. Die Autoren sind Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung bei der Mercer Deutschland GmbH, einem der führenden Anbieter von Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Outsourcing und Investments.Inhalte: - Gestaltungsmöglichkeiten von Versorgungszusagen. Neufassung der arbeitsrechtlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung. Neufassung IAS 19 systematische Darstellung und praktische Erfahrungen. Versorgungsausgleich aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung. Berücksichtigung des Entwurfs der SVRechengrößenverordnung für 2015 und Rente mit 63. Outsourcing von Pensionsverpflichtungen. Altersteilzeit und Jubiläumsrückstellungen. Neu in der 5. Auflage: die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.  
  • Autorenportrait
    • Thomas Hagemann, Chefaktuar der Mercer Deutschland GmbH, Diplom-Mathema-tiker und Diplom-Wirtschaftsmethematiker, Aktuar (DAV) und versiche-rungsmathematischer Sachverständiger (IVS), Mitglied der IVS-Arbeits-gruppe Rechnungslegung.
  • Schlagzeile
    • Dieses Buch bietet aktuelle Informationen und konkrete Anleitungen zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Es erläutert das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und geht auf alle steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und bilanziellen Fragen ein.
  • Leseprobe
    • Die Pensionszusagen können dabei auf Einzelzusagen, Gesamtzusagen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Besoldungsordnungen, betrieblicher Übung oder dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen.Dabei kommen in allen Durchführungswegen die Leistungszusage und die beitragsorientierte Leistungszusage in Betracht. Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist nur in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds vorgesehen. Reine Beitragszusagen, wie sie zum Beispiel im angelsächsischen Raum üblich sind, werden in Deutschland nicht als betriebliche Altersversorgung anerkannt.In der Praxis zeigt sich, dass sich in den letzten Jahren die beitragsorientierte Leistungszusage klar durchgesetzt hat. Neu eingeführte oder aktualisierte Modelle erfolgen sowohl für die allgemeine Belegschaft als auch für die Führungskräfte nahezu ausschließlich über diese Zusageart.Pensionszusagen können als eine der wohl wichtigsten Sozial- und Nebenleistungen vom Arbeitgeber allein, aber auch durch den Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden. Inzwischen ist die gemeinsame Finanzierung der Versorgungsleistungen jedoch immer mehr verbreitet: Im Rahmen sogenannter „Matching-Contribution-Modelle" unterstützt der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung durch zusätzliche Aufstockungsbeträge, wodurch sich die Wahrnehmung und Wertschätzung der betrieblichen Altersversorgung deutlich erhöht. Dies zeigen sowohl die Erfahrungen aus der Praxis als auch Statistiken: