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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Barsortiments Umbreit
1. | Allgemeines | |
a) | Beliefert werden ausschließlich Vollbuchhandlungen sowie Einzelhandelsgeschäfte, die den Buchhandel als ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe betreiben und einer zuständigen Fachorganisation angehören. | |
b) | Bedingungen zur Aufnahme der Lieferungen sind die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die seit 01.10.2002 gesetzlich geregelte Einhaltung der Preisbindung gemäß des Buchpreisbindungsgesetzes. | |
c) | Einkaufsbedingungen des Abnehmers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, wird ausdrücklich widersprochen. | |
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2. | Bestellungen | |
Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn Lieferung erfolgt bzw. der Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird. Bei nicht schriftlich übermittelten Bestellungen trägt der Auftraggeber das Risiko für Übermittlungsfehler. Sind bestellte Werke zum Zeitpunkt der Lieferung nicht in ausreichender Zahl am Lager vorhanden oder sind einzelne Titel vergriffen, so sind wir zu Kürzungen, Annullierungen oder Nachlieferungen zu gegebener Zeit, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche, berechtigt. Änderungen des Abgabepreises zwischen Bestellung und Lieferung behalten wir uns vor. | ||
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3. | Lieferung | |
Alle Lieferungen erfolgen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, als Festbezug auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Bietigheim-Bissingen. | ||
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4. | Fortsetzungswerke | |
Bei Fortsetzungswerken verpflichtet der Bezug des ersten Bandes oder der ersten Lieferung zur Abnahme des gesamten Werkes. | ||
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5. | Preise | |
Die in Katalogen, Sonderverzeichnissen, Angeboten und anderen Veröffentlichungen genannten Preise sind unverbindlich. Gesetzlich gebundene Ladenpreise sind einzuhalten (s. Ziff. 1 b). Preisänderungen behalten wir uns vor. | ||
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6. | Rabatte | |
Die Höhe der Rabattierung orientiert sich in der Regel an den Originalverlagsrabatten für Einzelstückbezug. Alle Angaben in der Rabattliste sind sorgfältig erstellt; Irrtümer bleiben vorbehalten. | ||
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7. | Versandspesen | |
Porto und Zustellgebühr sind gemäß der Verkehrsordnung des deutschen Buchhandels vom Empfänger zu tragen. Die Höhe der Zustellgebühren (Portosatz) richtet sich nach dem Jahresumsatz und wird jährlich neu festgelegt. | ||
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8. | Reklamationen | |
Reklamationen müssen unverzüglich, unseren Richtlinien entsprechend, schriftlich erfolgen. Transportschäden durch die Post oder Paketdienste sind in Gegenwart des Zustellers festzustellen und Ersatzansprüche geltend zu machen. (Für Postgut-Pakete und Päckchen wird von der Post bei Verlust kein Ersatz geleistet.) Der nicht aufzuklärende Verbleib von Sendungen wird anhand der in der buchhändlerischen Verkehrsordnung vorgesehenen Rahmenbedingungen reguliert. Bei Fehllieferungen oder offensichtlichen Mängeln gelten unsere Reklamationsrichtlinien. Auslagen des Kunden werden grundsätzlich nicht erstattet. | ||
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9. | Remissionen | |
Grundsätzlich liefern wir in fester Rechnung. Berechtigte Remissionen aufgrund von Fehllieferungen oder offensichtlichen Mängeln werden unseren Richtlinien entsprechend bearbeitet. Rücksendungen aus Kulanzgründen können nur unter Beachtung unserer Richtlinien angenommen werden, wobei wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 15 % vorbehalten. Ein Zahlungsabzug für die Rücksendungen kann erst bei Vorlage der Gutschrift erfolgen. Remissionen erfolgen auf Gefahr des Absenders. | ||
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10. | Vereinbarungen und Sonderkonditionen | |
Wir behalten uns vor, eventuelle Sonderkonditionen, Skonti und Boni nur zu gewähren, wenn unsere Rechnungen fristgerecht bezahlt worden sind. Bei Belieferung per Nachnahme werden weder Skonti, Boni noch Sonderkonditionen gewährt. | ||
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11. | Eigentumsvorbehalt | |
Die Auslieferung erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB und analog zu § 3 Ziff. 12 der Verkehrsordnung des deutschen Buchhandels. Der Eigentumsvorbehalt wird wie folgt erweitert und verlängert: | ||
a)
| Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an unseren Lieferungen vor. Das gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte, von ihm näher bezeichnete Lieferungen bezahlt hat (Kontokorrentklausel). | |
b) | Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur veräußern, wenn er die aus dem Verkauf entstehende Forderung an uns abtritt. Wir sind bereit, einen Teil der Forderungen frei zu geben, sobald die an uns abgetretene Summe höher als unser offener Saldo ist. | |
c) | Im Falle der Barzahlung dürfen mit dem vereinnahmten Geld andere Rechnungen nur so lange beglichen werden, wie genügend Geld in der Kasse bleibt, um unsere Forderungen (fälliger Saldo) zu befriedigen. | |
d)
| Mit der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, einem Scheckprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf. | |
e)
| Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung unserer Waren an Dritte und die Abtretung, sind ausgeschlossen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte ist sofort zu widersprechen und uns Anzeige zu machen. Die Kosten einer Intervention gehen in jedem Fall zulasten des Käufers. | |
f)
| Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber. Es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag. Das Betreten der Geschäftsräume zur Aussonderung der Vorbehaltsware wird einem Beauftragten der Firma Umbreit schon jetzt durch den Käufer genehmigt. | |
g)
| Nimmt der Käufer Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als abgetreten. Werden unsere Forderungen in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. | |
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12. | Zahlungsbedingungen | |
a)
| Unsere Preise verstehen sich netto, ohne Abzug ab Haus Bietigheim-Bissingen. Buchrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Diese Zahlungsbedingung findet uneingeschränkt auch bei Gutschriften Anwendung. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den angewiesenen Betrag verfügen können. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. | |
b) | Ab der zweiten Mahnung stellen wir eine Gebühr in Höhe von EUR 5,- pro Mahnung in Rechnung. | |
c)
| Bei Zielüberschreitungen werden – vorbehaltlich eines weiteren Schadens – Verzugszinsen in Höhe des Kontokorrentzinses unserer Hausbank fällig. Liegt der gesetzliche Verzugszinssatz (8 % jährlich über dem Basiszinssatz) höher, ist dieser zu zahlen. Die Verzinsung beginnt am ersten Tag nach dem Datum des Zahlungsziels, ohne dass es einer Mahnung bedarf. | |
d)
| Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keinen weiteren Lieferungen verpflichtet. | |
e)
| Schecks werden vorbehaltlich der Einlösung angenommen. Bei Nichteinlösung gehen die Kosten zulasten des Bezogenen und sind sofort fällig. Bei Lastschriften- oder Scheckprotesten wird – unabhängig von Bankkosten – eine Schadenersatzpauschale von bis zu EUR 5,- belastet. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. | |
f)
| Mit Zahlungseinstellung des Kunden, unserer Beantragung eines Mahnbescheids oder sonstiger gerichtlicher Maßnahmen werden alle Rechnungen sofort fällig. | |
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13. | Bankeinzug/-abbuchung | |
Liegt uns eine Einzugs-/Abbuchungsermächtigung vor, erfolgt der Einzug/die Abbuchung der Buchrechnungen abzüglich der Gutschriften unter Berücksichtigung von 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Manuelle Rechnungen und Dienstleistungsrechnungen werden nach 30 Tagen netto eingezogen. | ||
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14. | Kredit | |
Die Eröffnung eines Kontos ist nur dann möglich, wenn eine befriedigende Bonitätsauskunft vorliegt. | ||
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15. | Anerkennung | |
Durch die Annahme unserer Sendungen erklärt sich der Empfänger mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Er verpflichtet sich gleichzeitig, die buchhändlerischen Handelsbräuche, wie sie u. a. in der Verkehrsordnung des deutschen Buchhandels festgelegt sind, anzuerkennen. | ||
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16. | Datenspeicherung | |
Geschäftsbezogene Daten werden durch EDV gespeichert. | ||
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17. | Auskünfte und Empfehlungen | |
Die von uns im Rahmen eines kostenlosen Kundendienstes erstellten Angaben und Empfehlungen bilden nicht den Gegenstand vertraglicher Verpflichtungen. Jede Haftung für Fehler und Irrtümer ist ausgeschlossen. | ||
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18. | Einzelabreden | |
Ergänzende Einzelabreden bedürfen zur Vermeidung von Missverständnissen der Schriftform. | ||
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19. | Anwendbares Recht | |
Für das Geschäftsverhältnis einschließlich der Ansprüche aus Schecks ist deutsches Recht maßgebend. | ||
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20. | Wirksamkeit | |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Punkte sowie der aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Einzelverträge nicht. Die Nichtausübung unserer Rechte, auch auf längere Zeit, berechtigt den Käufer nicht, sich auf Verwirkung oder Verzicht zu berufen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. | ||
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21. | Erfüllungsort | |
Erfüllungsort ist Bietigheim-Bissingen. | ||
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22. | Gerichtsstand | |
Gerichtsstand ist Stuttgart für alle Kaufleute im Sinne des HGB. | ||


